Strafrecht

Neben der Erstattung und Rücknahme einer Strafanzeige, beschränkt sich die strafrechtliche Unterstützung unserer Kanzlei nur auf Straftaten die im Zusammenhang mit dem Kfz-Verkehr begangen werden, u. zw.:

  • fahrlässige Verletzungen
  • fahrlässige Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Trunkenheit am Steuer oder unter Drogeneinfluss
  • Schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten